Dienstleistung
Besprechungs- und Beurkundungstermine sind je nach Terminlage im allgemeinen innerhalb von wenigen Tagen zu erlangen.
Da unsere fachkundigen Mitarbeiter häufig auf allen Leitungen gleichzeitig sprechen, bitten wir um Verständnis, dass sich um der kompetenten Bedienung willen Wiederanrufe nicht immer vermeiden lassen. Unsere Mitarbeiter und wir bieten gerne einen Rückruf an, wenn Sie dies, auch per E-Mail oder Telefax, wissen lassen. Da wir als Notare tagsüber regelmäßig Besprechungs- und Beurkundungstermine wahrnehmen und unseren Gegenüber ungern Unterbrechungen durch Telefongespräche zumuten, wären wir Ihnen um Angabe Ihrer Privatnummer dankbar, damit wir Sie auch abends erreichen können.
Besprechungen führen wir grundsätzlich, insbesondere in höchstpersönlichen und anspruchsvollen Angelegenheiten wie Familien- und Erbsachen in eigener Person, Beurkundungen schon von Gesetzes wegen. Ansonsten stehen unsere erfahrene Bürodirektorin und weitere kundige Notarfachangestellte für Auskünfte zur Verfügung.
Über Besprechungen verfassen wir im allgemeinen schriftliche Aktenvermerke, die wir den Beteiligten, sofern wir nicht sofort beauftragt werden, einen Entwurf zu fertigen, in der Regel noch am gleichen Tage zukommen lassen.
Um sicherzustellen, dass der Sachverhalt richtig aufgeklärt, der Wille der Beteiligten hinreichend erforscht ist und, um den Beteiligten die Möglichkeit zum Überdenken und Nachfragen zu geben, werden grundsätzlich vor allen wichtigen Beurkundungen, insbesondere bei Verträgen, Entwürfe der Urkunden zugesandt, die - auch mehrfach - überarbeitet werden können, ohne dass dies zusätzliche Notargebühren auslöst.
Zu den Beurkundungen sollten nach Möglichkeit alle Beteiligten persönlich erscheinen. Ist dies ausnahmsweise wegen Ortsabwesenheit nicht möglich, kann der Nichtanwesende bei den meisten Rechtsgeschäften durch einem mündlich Bevollmächtigten oder einen sogenannten Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten werden, mit der Möglichkeit, die Urkunde im nachhinein vor einem Notar an seinem Ort zu genehmigen. Die Erteilung einer in der Formulierung oft nicht einfachen Vollmacht, die je nach Rechtsgeschäft unter Umständen der notariellen Beglaubigung oder Beurkundung bedarf, erübrigt sich in diesen Fällen.
Bei der Beurkundung müssen sich die Beteiligten, sofern sie dem Notar nicht von Person bekannt sind, durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen; die Vorlage eines anderen amtlichen Lichtbildausweises, insbesondere eines Führerscheins ist außer bei Grundstücksgeschäften ebenfalls möglich. Vorsorglich sollten für den Fall einer Vertretung auch die dem Notar bekannten Personen einen Ausweis mit sich führen.
Beglaubigungen von Unterschriften, ebenso Beglaubigungen von Abschriften, können - bei Anwesenheit des Notars - ohne vorherige Besprechung und Bearbeitung vorgenommen werden. Der Notar unterbricht hierfür seine Beurkundungen und nimmt sofort die Unterschrift entgegen. Wegen möglicher Auswärtstermine der Notare empfiehlt sich aber auch in diesen Fällen eine Terminabsprache. Die Mitarbeiter werden sich dabei nach dem genauen Inhalt der zu beglaubigenden Dokumente erkundigen, da bei dem in Aussicht genommenen Rechtsgeschäft unter Umständen doch die Beurkundungsform gewahrt und das Dokument somit vom Notar vorgelesen werden muss (z. B. Eidesstattliche Versicherungen).
Auch bei Unterschriftsbeglaubigungen müssen sich die Beteiligten ausweisen, nicht jedoch bei Abschriftsbeglaubigungen.
Der Vollzug eines beurkundeten Rechtsgeschäfts wird i. d. R. am Tage nach dessen Abschluss beim Notar in die Wege geleitet: der Notar sendet den Beteiligten Abschriften der Urkunde zu, er stellt Anträge bei Gerichten und Behörden. Kopien der Urkunde können auf besonderen Wunsch auch sofort nach der Beurkundung mitgenommen werden. Beglaubigte Urkunden werden normalerweise sofort ausgehändigt, falls nicht der Versand an bestimmte Personen oder Firmen gewünscht wird. Der Zeitraum, in der ein Beurkundungsvorgang durch Eintragung in das Grundbuch, das Handelsregister usw. endgültig abgeschlossen ist, hängt von den Bearbeitungszeiten bei Gerichten und Behörden ab und kann deshalb unterschiedlich lange dauern. Hier können wir Ihnen im Einzelfall aber Erfahrungswerte mitteilen.
